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AGB's

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- & TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Kurt Augst Tennis
(Kurzform KA-Tennis)

Kurt Augst Tennis, Oberfeld 12, 6037 Root
Tel.: 079 422 28 95 (Bürozeiten MO-FR 08.00h bis 17.00h)
E-Mail: kurt.augst@KA-Tennis-Camps.ch 

1. ALLGEMEINES
Die nachstehenden AGB's gelten für alle Verträge, welche mit KA–Tennis abgeschlossen werden. Sämtliche Aufträge erfolgen ausschliesslich auf Grund und unter Geltung dieser AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB's abweichende Bedingungen des Kunden erkennt KA-Tennis nicht an, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auf Grund des besseren Leseflusses wird auf die gendergerechte Schreibweise verzichtet. Sämtliche Formulierungen zählen für beide Geschlechter.

2. ANMELDUNG / VERTRAGSABSCHLUSS / HAFTUNG
Anmeldungen können telefonisch, schriftlich oder per Mail erfolgen, bei nicht Volljährigkeit des Teilnehmers ist sie durch den Erziehungsberechtigten vorzunehmen. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und eine Rechnung für die Überweisung der Teilnahmegebühr.
Die Teilnehmenden trainieren auf eigene Verantwortung bei KA-Tennis.
Für Unfälle, Krankheit oder Personen- und Sachschäden während den Trainings wird von KA-Tennis jede Haftung ausgeschlossen soweit gesetzlich zulässig. Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. KA-Tennis haften nicht für Diebstahl, Verlust von Wertgegenständen oder Bargeld.

3. AUSGEFALLENE GRUPPEN- UND PRIVATLEKTIONEN
Im Rahmen von Privat – und Gruppenkursen besteht seitens der Teilnehmenden grundsätzlich keinen Anspruch auf Nachholung der Trainingseinheit oder anteilsmässige Rückerstattung der Kurskosten von versäumten oder ausgelassenen Trainingseinheiten. Wir bemühen uns jedoch, bei Verfügbarkeit und Möglichkeit, Ersatztrainings in adäquaten Gruppen zu organisieren. Bei Unfall oder Krankheit können ihnen  mit Vorlage eines Arztzeugnisses und nach Rücksprache mit KA-Tennis die ausgefallenen Trainingseinheiten gutgeschrieben werden. Die Gutschrift kann im Folgekurs angerechnet werden.
Sofern ein Trainer durch Krankheit, Unfall, Fort- oder Weiterbildung nicht im Stande ist die Trainingseinheit zu leiten, kann ein entsprechend qualifizierter Tennislehrer diese übernehmen.
Privatlektionen müssen seitens der Kunden spätestens 24 Stunden vor der Trainingseinheit abgesagt werden. Anderenfalls werden die zu spät abgesagten Trainingseinheiten verrechnet.

4. ANGABEN ÜBER DEN GESUNDHEITSZUSTAND
Der Teilnehmer bestätigt mit der Anmeldung, dass er gesund und sportlich voll belastbar und ohne Einschränkungen das Trainingsprogramm absolvieren kann. Die Teilnahme am Training erfolgt eigenverantwortlich. Allergien oder allfällig notwendige Medikamente sind der Leitung vor Beginn der Trainings schriftlich mitzuteilen.

5. AUFSICHTSPFLICHT BEI KINDERN UND JUGENDLICHEN
Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern und Jugendlichen beschränkt sich ausschliesslich auf die Dauer eines Training-Tages (9.50 – 15.00 Uhr). Sie beginnt bei der Begrüssung auf dem Tennisplatz und endet bei der Verabschiedung auf dem Tennisplatz.
Wir übernehmen vor und nach den Trainigs oder bei Privat– und Gruppen Trainings keine Aufsichtspflichten. Die Eltern / Erziehungsberechtigten sind verantwortlich, ihre Kinder / Jugendlichen pünktlich zur Trainingseinheit zu bringen und nach dem Training pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Die Eltern / Erziehungsberechtigten informieren ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich (z.B. Tennisanlage, Tennishalle) nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. KA-Tennis übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind / Jugendlicher den Trainingsbereich verlässt.

6. AUSSCHLUSS VOM TRAINING
KA-Tennis behält sich das Recht vor, Im Einzelfall Kursteilnehmende aus einer Gruppe auszuschliessen, wenn diese trotz Ermahnungen den Ablauf des Trainings stören und den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten. Eltern / Erziehungsberechtigte willigen ein, dass ihr Kind / Jugendlicher in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In einem solchen Fall besteht keinen Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes.

7. FOTO-/ DATEN-/ FILMRECHTE UND WERBUNG
Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung der Trainings sind wir befugt, ihre Daten aufzubewahren.
Wir erlauben uns aber vereinzelt Werbeaktionen durchzuführen, um unsere Produkte und Dienstleistungen zu bewerben. Wir achten darauf, dass die Daten der Teilnehmer nur für ansprechende und gefällige Werbemassnahmen verwendet werden.
Der Teilnehmer und sein Erziehungsberechtigter erklären mit Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass Fotos und Filmaufnahmen der Trainingsteilnehmer angefertigt und durch KA-Tennis verbreitet und öffentlich vorgeführt werden können (inkl. Internet), dies zu Zwecken der eigenen Werbung.
Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, bitten wir Sie um eine schriftliche Mitteilung.

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Das Gericht Root wird als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart. 
Diese vorliegende AGB können von KA-Tennis jederzeit aktualisiert und abgeändert werden.